Medienmitteilung vom 07. September 2012
Volksabstimmung vom 23. September 2012
Gewerbeverband befürwortet Pflegegesetz
AGV. Der Vorstand des Aargauischen Gewerbeverbands erachtet die Revision des Pflegegesetzes als ausgewogen und angemessen. Einerseits werden die Patientinnen und Patienten, die ambulante oder stationäre Pflege benötigen, finanziell entlastet, anderseits werden die Krankenversicherungen mit altersbedingten Pflegeleistungen nicht zusätzlich belastet. Da aber Kanton und Gemeinden höher belastet werden, ist es verantwortbar, die Patientinnen und Patienten sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich mit maximal 20 % an diesen Kosten zu beteiligen. Stationär entspricht dies Fr. 21.60 und ambulant Fr. 15.95 pro Tag. Die von linker Seite geforderte völlige Kostenlosigkeit im ambulanten Bereich lehnt der AGV-Vorstand ab. Beide Bereiche sind gleich zu behandeln. Er empfiehlt die Annahme dieser Vorlage. |